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Der Schutz der Staatsgrenze der DDR

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  Völkerrechtliche Grundlagen Rechtmäßigkeit des Schutzes der Staatsgrenze der DDR Das Völkerrecht regelt die Beziehungen zwischen den Staaten. Die Staatsgrenzen sind folgerichtig Gegenstand völkerrechtlicher Festlegungen. Diese werden durch die Umsetzung in innerstaatliches Recht (Gesetze usw.) zur Rechtsgrundlage innerstaatlichen Handelns. Die Deutsche Demokratische Republik ist als sozialistischer Staat und gemäß ihrer geschichtlichen Verantwortung, alles zu tun, damit vom deutschen Boden nie wieder Krieg ausgeht, zutiefst an der konsequenten Einhaltung und Durchsetzung des Völkerrechts interessiert. In internationalen Verträgen sowie in der innerstaatlichen Gesetzgebung .verleiht sie diesem Interesse, Rechtskraft und trägt damit dazu bei, daß solche Prinzipien wie die Achtung der staatlichen Souveränität, die Nichteinmischung in. die Angelegenheiten anderer Staaten, der Verzicht auf die Anwendung bzw. Androhung von Gewalt, die uneingeschränkte Anerkennung der Unverletzlichkeit de

FRIEDEN FÜR ISRAEL?

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  30. Juli 1980: Das israelische Parlament die Knesseth, beschließt in der zweiten und dritten Lesung ein »Grundgesetz«, durch das Jerusalem in seiner Gesamtheit zur Hauptstadt Israels erklärt wird. Ein Strom internationaler Empörung bricht sich Bahn. Der Patriarch der römisch-katholischen Kirche des Orients spricht sich ebenso gegen die Annexion des arabischen Ostteils der Stadt aus wie der Kirchenrat des Nahen Ostens zum Abschluß einer Sondertagung in Damaskus. Irak, Saudi-Arabien, Jordanien, Kuweit und andere arabische Länder kündigen diplomatische und ökonomische Sanktionen gegen jene Staaten an, die Jerusalem als Hauptstadt Israels anerkennen. Das Jerusalem-Komitee, dem dreizehn Länder und die Palästinensische Befreiungsorganisation (PLO) angehören, fordert in Casablanca eine außerordentliche Tagung der Außenminister der islamischen Staaten. Am 20. August erklärt der UN-Sicherheitsrat den Beschluß der Knesseth als »Verletzung des Völkerrechts« für null und nichtig. Daraufhin besch

GRUNDLEGENDE VORZÜGE DES SOZIALISMUS

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  Überall in unserem Land bereiten die Werktätigen mit hohen Leistungen unseren Jahrestag der Gründung der DDR vor. Sie festigen und mehren die großen Errungenschaften, die in der Geschichte der DDR als Bestandteil des revolutionären Weltprozesses erreicht wurden. Im Gegensatz zum Kapitalismus, dessen Triebkräfte — Profit und Konkurrenz — sich gegen die Werktätigen richten, sind Triebkräfte und Vorzüge des Sozialismus nicht voneinander zu trennen. Die Vorzüge des Sozialismus werden zu Motiven für das Handeln der Menschen und führen damit zur weiteren Entfaltung der Triebkräfte. Der von Ausbeutung befreite Mensch, der selbstbewußt sein Leben gestaltet und erstmalig in der Menschheitsgeschichte auch zum Beherrscher der Gesetze der gesellschaftlichen Entwicklung wird, das ist der alles bestimmende Vorzug des Sozialismus. Die Gestaltung der gesellschaftlichen Verhältnisse nach einem Plan, der im Interesse aller Menschen liegt, der die Bedürfnisse der Individuen und der Gesellschaft vereini

KRIMINALISTIK

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Wie in allen Lebenssphären, so erweist der Sozialismus seine prinzipielle und reale Überlegenheit über den Kapitalismus auch im Hinblick auf die Kriminalität. Der Marxismus-Leninismus begreift die Kriminalität nicht als das Produkt naturgegebener Anlagen, einer atavistischen, unausrottbaren Aggressivität des Menschen, auch nicht als; ein Ergebnis der wissenschaftlich-technischen Revolution oder einer zunehmenden Urbanisierung, wie es bürgerliche Kriminologen vorzugsweise darstellen sondern als eine soziale, aus der antagonistischen Klassengesellschaft hervorgegangene, in ihr historisch wurzelnde Erscheinung, in die freilich individuelle Komponenten verwoben sind. So deckt der Marxismus-Leninismus den historischen Charakter der Kriminalität auf und begründet damit die Möglichkeit und Notwendigkeit ihrer allmählichen Zurückdrängung und schließlichen Beseitigung — als soziale Erscheinung — in der kommunistischen Gesellschaft. In der sozialistischen Gesellschaft hingegen ist die Vorbeugung

VOM REICHTUM UNSERER SPRACHE

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  Vom Reichtum oder Armut einer Sprache zu messen, gehen wir von der Grundfunktion der Sprache aus: von ihrer Rolle als Hauptmittel zur Verständigung. Dies bedeutet, daß uns eine Vielzahl sprachlicher Zeichen, also Wörter und grammatische Mittel, zur Verfügung stehen, um beliebige Inhalte auszudrücken und anderen mitzuteilen. Dabei kann es sich um Inhalte der verschiedensten Art, um Anordnungen, Fragen, Beobachtungen, Berichte usw. handeln. Für jeden Inhalt muß daher eine passende sprachliche Form gesucht und für neue Inhalte unter Umständen auch eine völlig neue Form (z. B. neue Wörter) geschaffen werden. Da letzten Endes für die sprachliche Form der Inhalt dessen, was ich sagen will, entscheidend ist, liegt es nahe, die Leistungsfähigkeit, den Reichtum einer Sprache daran zu messen, welche Inhalte durch sie bisher ausgedrückt worden sind. Dieser Reichtum ist ablesbar an den mit Hilfe einer Sprache geschaffenen Werken der Literatur, Wissenschaft, Philosophie usw., denn in diesen Berei