KRIMINALISTIK














Wie in allen Lebenssphären, so erweist der Sozialismus seine prinzipielle und reale Überlegenheit über den Kapitalismus auch im Hinblick auf die Kriminalität. Der Marxismus-Leninismus begreift die Kriminalität nicht als das Produkt naturgegebener Anlagen, einer atavistischen, unausrottbaren Aggressivität des Menschen, auch nicht als; ein Ergebnis der wissenschaftlich-technischen Revolution oder einer zunehmenden Urbanisierung, wie es bürgerliche Kriminologen vorzugsweise darstellen sondern als eine soziale, aus der antagonistischen Klassengesellschaft hervorgegangene, in ihr historisch wurzelnde Erscheinung, in die freilich individuelle Komponenten verwoben sind.

So deckt der Marxismus-Leninismus den historischen Charakter der Kriminalität auf und begründet damit die Möglichkeit und Notwendigkeit ihrer allmählichen Zurückdrängung und schließlichen Beseitigung — als soziale Erscheinung — in der kommunistischen Gesellschaft. In der sozialistischen Gesellschaft hingegen ist die Vorbeugung gegen Straftaten und andere Rechtsverletzungen das Ziel, auf das letzten Endes alle Anstrengungen ausgerichtet sind, die im Kampf gegen die vorhandene Kriminalität — im Prozeß der planmäßigen Gestaltung der gesellschaftlichen Verhältnisse — unternommen werden. Die Einheit von Verfolgung und Vorbeugung ist erst unter sozialistischen Verhältnissen überhaupt denkbar, da hier die sozialökonomischen Wurzeln der Kriminalität im wesentlichen liquidiert sind und grundsätzliche Übereinstimmung zwischen den Interessen der Volksmassen und den Aufgaben und der Tätigkeit der Strafverfolgungsorgane der sozialistischen Staatsmacht besteht.

Als ins Gewicht fallende gesellschaftliche Erscheinung wird die Kriminalität erst im Kommunismus absterben. Hier werden Störungen der sozialen Ordnung zu atypischen Verhaltensweisen. In seinem Werk „Staat und Revolution" schrieb Lenin: „Wir sind keine Utopisten und leugnen durchaus nicht die Möglichkeit und Unvermeidlichkeit von Ausschreitungen einzelner Personen und ebenso wenig die Notwendigkeit, solche Ausschreitungen zu unterdrücken. Aber erstens bedarf es dazu keiner besonderen Maschine, keines besonderen Unterdrückungsapparates; das wird das bewaffnete Volk selbst mit der gleichen Selbstverständlichkeit und Leichtigkeit bewerkstelligen, mit der eine beliebige Gruppe zivilisierter Menschen sogar in der heutigen Gesellschaft Raufende auseinander bringt oder eine Frau vor Gewalt schützt. Zweitens wissen wir, daß die soziale Grundursache der Ausschreitungen, die eine Verletzung der Regeln des gesellschaftlichen Zusammenlebens bedeuten, in der Ausbeutung der Massen, ihrer Not und ihrem Elend zu suchen ist. Mit der Beseitigung dieser Hauptursache werden die Ausschreitungen unvermeidlich ,abzusterben' beginnen. Wir wissen nicht, wie rasch und in welcher Folge das geschehen wird, aber wir wissen, daß sie absterben werden."

Marx hatte in der „Kritik des Gothaer Programms" darauf hingewiesen, daß wir es bei der kommunistischen mit einer Gesellschaft — in ihrer niederen Phase — zu tun haben, „nicht wie sie sich auf ihrer eignen Grundlage entwickelt hat, sondern umgekehrt, wie sie eben aus der kapitalistischen Gesellschaft hervor geht, also in jeder Beziehung, ökonomisch, sittlich, geistig, noch behaftet ist mit den Muttermalen der alten Gesellschaft, aus deren Schoß sie herkommt." Was in der bürgerlichen Gesellschaft unter dem Begriff der Kriminalitätsvorbeugung getan wird, reduziert sich in der Hauptsache auf einen Komplex von Maßnahmen, insbesondere technischen Charakters, zum Schutze des bürgerlichen Eigentums. Selbst dort aber, wo in der bürgerlichen Gesellschaft die größten prophylaktischen Anstrengungen unternommen werden, bei der Bekämpfung von Eigentumsverbrechen, z. B. von Einbrüchen, Bankraub und ähnlichen Delikten, stehen die erzielten Erfolge, ungeachtet der teilweise sogar ausgezeichneten technischen Mittel, in einem krassen Mißverhältnis zur Wachstumskurve der Kriminalität. Es erweist sich die klassenbedingte Unmöglichkeit einer echten Straftatenverhütung im Kapitalismus.

Der kapitalistischen Gesellschaft, wie allen Ausbeuterordnungen, ist die Kriminalität wesenseigen; sie wird von ihr gesetzmäßig hervorgebracht. Engels schrieb 1845 in ..Die Lage der arbeitenden Klasse in England": „In diesem Lande ist der soziale Krieg vollständig ausgebrochen; jeder steht für sich selbst und kämpft für sich selbst gegen alle andern, und ob er allen andern, die seine erklärten Feinde sind, Schaden zufügen soll oder nicht, hängt nur von einer selbstsüchtigen Berechnung über das ab, was ihm am vorteilhaftesten ist. Es fällt keinem mehr ein, sich auf friedlichem Wege mit seinen Nebenmenschen zu verständigen; alle Differenzen werden durch Drohungen, Selbsthilfe oder die Gerichte abgemacht. Kurz, jeder sieht im andern einen Feind, den er aus dem Wege zu räumen, oder höchstens ein Mittel, das er zu seinen Zwecken auszubeuten hat. Und dieser Krieg wird, wie die Kriminaltabellen beweisen, von Jahr zu Jahr heftiger, leidenschaftlicher, unversöhnlicher .. ,"

— Autorenkollektiv —

Kommentare

Beliebte Posts aus diesem Blog

VOM REICHTUM UNSERER SPRACHE

GRUNDLEGENDE VORZÜGE DES SOZIALISMUS

Der Schutz der Staatsgrenze der DDR

FRIEDEN FÜR ISRAEL?