Der Schutz der Staatsgrenze der DDR
Völkerrechtliche Grundlagen Rechtmäßigkeit des Schutzes der Staatsgrenze der DDR Das Völkerrecht regelt die Beziehungen zwischen den Staaten. Die Staatsgrenzen sind folgerichtig Gegenstand völkerrechtlicher Festlegungen. Diese werden durch die Umsetzung in innerstaatliches Recht (Gesetze usw.) zur Rechtsgrundlage innerstaatlichen Handelns. Die Deutsche Demokratische Republik ist als sozialistischer Staat und gemäß ihrer geschichtlichen Verantwortung, alles zu tun, damit vom deutschen Boden nie wieder Krieg ausgeht, zutiefst an der konsequenten Einhaltung und Durchsetzung des Völkerrechts interessiert. In internationalen Verträgen sowie in der innerstaatlichen Gesetzgebung .verleiht sie diesem Interesse, Rechtskraft und trägt damit dazu bei, daß solche Prinzipien wie die Achtung der staatlichen Souveränität, die Nichteinmischung in. die Angelegenheiten anderer Staaten, der Verzicht auf die Anwendung bzw. Androhung von Gewalt, die uneingeschränkte Anerkennung der Unverletzlichkei...